Neue Ausbildungsverordnung ab 01.08.2022

Mit dem Start des Ausbildungsjahrs 2022 tritt auch eine neue Ausbildungsverordnung für zahnmedizinische Fachangestellte in Kraft. Ziel ist eine Modernisierung der Berufsausbildung und die Anpassung an zeitgemäße Themenschwerpunkte wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Darüber hinaus wurde das Niveau einiger Ausbildungsinhalte erhöht, dazu zählen Tätigkeiten bei der Behandlungsassistenz, Durchführung von Hygienemaßnahmen, dem Aufbereiten von Medizinprodukten sowie Tätigkeiten im Bereich des Praxismanagement. Insbesondere beim organisieren, bewerten und reflektieren der Praxisvorgänge sind digitale Kompetenzen hinzugekommen.

Neu mit der neuen Ausbildungsverordnung wird es ab sofort auch eine gestreckte Abschlussprüfung geben. Die Ergebnisse der „Zwischenprüfung“ zählen also in die Abschlussnote mit ein.

Weitere Informationen zur Anpassung der Ausbildungsverordnung findest du in der Pressemitteilung der Bundeszahnärztekammer.

https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/zfa-mit-neuer-ausbildungsverordnung-moderne-basis-fuer-perspektiven-im-beruf-gelegt.html

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