3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Kernkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Patientinnen und Patienten bei einer prothetischen Behandlung zu begleiten, bei der Behandlung zu assistieren und diese zu dokumentieren.
Das steht im Lehrplan
Grundlagenwissen
- Verschiedene prothetische Versorgungsarten (festsitzend, herausnehmbar, kombiniert)
- Überblick über prothetische Behandlungsabläufe und dazugehörige Instrument und Materialien
- Anatomische und physiologische Indikationen verschiedener Versorgungsarten
- Abrechnungsbestimmungen und dazugehörige Formulare (Heil- und Kostenplan, Laborauftrag)
Behandlungsprozesse begleiten
- Vorbereitung des Heil- und Kostenplanes auf Grundlage zahnärztlicher Therapieplanung (Regelversorgung, gleichartige Versorgung bei festsitzendem Zahnersatz)
- Patienten über Genehmigungsmodalitäten informieren
- Vorbereitung der einzelnen Behandlungsschritte auf Grundlage der zahnärztlichen Therapieplanung
- Vorausschauendes und situationsgerechtes Assistieren unter Beachtung der Hygienebestimmungen
- Patienten nach Anweisung über Handhabung des Zahnersatzes informieren und dessen Pflege demonstrieren
- Behandlungsdokumentation und Vorbereitung der Leistungsabrechnung (Befundklasse 1 bis 4; Nutzung digitaler Hilfsmittel)
Das bedeutet für dich:
- Reflektieren der eigenen Assistenz, auch in Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem zahntechnischen Labor -> Erkenntnisse auf zukünftiges Handeln übertragen
- Beurteilen der eigenen Kommunikation mit verschiedenen Patientengruppen (Verständlichkeit, Beachtung individueller Besonderheiten)