LF12 | Bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen anwenden

3. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 40 Stunden

Kernkompetenz:
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen unter Anleitung einer Zahnärztin oder eines Zahnarztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz durchzuführen.

Das steht im Lehrplan

Grundlagenwissen

  • Aufbau Röntgentubus, physikalische Grundlagen der Entstehung der Röntgenstrahlen, Eigenschaften Röntgenstrahlen
  • Strahlenschutzrelevante Gesetze, Verordnungen und Richtlinien

Röntgenaufnahmen anfertigen

  • Planung bildgebender Verfahren (Bildträgersysteme, Röhrenspannung, Stromstärke, Belichtungszeit)
  • Strahlenschutzvorkehrungen treffen
  • Anfertigen von intra- und extraoralen Röntgenaufnahmen unter Anleitung und unter Beachtung der Qualitätsstandards und der Hygienevorschriften
  • Verhaltensanweisungen an den Patienten, auch in Fremdsprache
  • Selbstständige Bildverarbeitung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
  • Umweltgerechte Abfallentsorgung
  • Behandlungsdokumentation unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften, Vorbereitung der Leistungsabrechnung
  • Fehlerquellen in der Bilderstellung analysieren

Das bedeutet für dich:

  • Überprüfen des eigener Kommunikationstechniken in Hinblick auf eine mögliche Optimierung der Patientenbetreuung
  • Bewerten aller Arbeitsschritte, Verantwortungsbewusstsein über Umgang mit ionisierender Strahlung
  • Patienten- und Eigenschutz beachten