3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Kernkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen unter Anleitung einer Zahnärztin oder eines Zahnarztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz durchzuführen.
Das steht im Lehrplan
Grundlagenwissen
- Aufbau Röntgentubus, physikalische Grundlagen der Entstehung der Röntgenstrahlen, Eigenschaften Röntgenstrahlen
- Strahlenschutzrelevante Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
Röntgenaufnahmen anfertigen
- Planung bildgebender Verfahren (Bildträgersysteme, Röhrenspannung, Stromstärke, Belichtungszeit)
- Strahlenschutzvorkehrungen treffen
- Anfertigen von intra- und extraoralen Röntgenaufnahmen unter Anleitung und unter Beachtung der Qualitätsstandards und der Hygienevorschriften
- Verhaltensanweisungen an den Patienten, auch in Fremdsprache
- Selbstständige Bildverarbeitung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
- Umweltgerechte Abfallentsorgung
- Behandlungsdokumentation unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften, Vorbereitung der Leistungsabrechnung
- Fehlerquellen in der Bilderstellung analysieren
Das bedeutet für dich:
- Überprüfen des eigener Kommunikationstechniken in Hinblick auf eine mögliche Optimierung der Patientenbetreuung
- Bewerten aller Arbeitsschritte, Verantwortungsbewusstsein über Umgang mit ionisierender Strahlung
- Patienten- und Eigenschutz beachten