DH | Dentalhygieniker*in

Umfang: 800 Stunden

Das sagt die Bundeszahnärztekammer

Die höchste Ebene des stufenweisen modularen Fortbildungssystems bildet gegenwärtig das Berufsbild der Dentalhygieniker*innen. Nach internationalem Vorbild ist ihr Aufgabengebiet in der Praxis primär die umfassende orale Prophylaxe im Rahmen der Vor- und Nachbehandlung parodontaler Erkrankungen; die intensive Beratung und Motivation der Patienten zur häuslichen Prophylaxe gehören ebenso zu ihrem Verantwortungsbereich wie die Assistenz bei allen komplizierten Behandlungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich.

Quelle: Bundeszahnärztekammer – https://www.bzaek.de/praxisteam/zahnmedizinische-fachangestellte/aufstiegschancen.html (03.10.2022)

Zulassungsvoraussetzungen

  • eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung als „Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP)“ oder „Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF)“ oder eines gleichwertigen Abschlusses und danach grundsätzlich eine einjährige einschlägige Berufstätigkeit
  • eine Kursteilnahme (nicht älter als zwei Jahre) „Maßnahmen im Notfall (Herz-Lungen-Wiederbelebung)“ mit mindestens sechzehn Unterrichtsstunden
  • Nachweis zu aktuellen Kenntnisse im Röntgen- und Strahlenschutz gem. § 18 a RöV
  • eine mit Erfolg absolvierte Aufnahmeprüfung, soweit diese nach Ermessen der „Zuständigen Stelle“ ein obligatorisches Zulassungskriterium darstellt.

Quelle: Bundeszahnärztekammer – https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/Fachangestellte/04_DH_FortbildO.pdf (03.10.2022)