ZMF | Zahnmedizinische*r Fachassistent*in

Umfang: 700 Stunden

Das sagt die Bundeszahnärztekammer

Zum Aufgabengebiet der Zahnmedizinischen Fachassistenten gehören die Patientenaufklärung hinsichtlich optimaler Mundhygiene, mundgesunder Ernährung, oraler Prävention und Therapie. Unter Anweisung führen sie auch begleitende präventive Behandlungsmaßnahmen selbständig durch. Im Bereich der Praxisorganisation und -verwaltung besitzen die Zahnmedizinischen Fachassistenten besondere Qualifikationen, außerdem ist sie mitverantwortlich für die Aus- und Weiterbildung neu ins zahnärztliche Praxisteam stoßender junger Kollegen und Kolleginnen.

Quelle: Bundeszahnärztekammer – https://www.bzaek.de/praxisteam/zahnmedizinische-fachangestellte/aufstiegschancen.html (03.10.2022)

Zulassungsvoraussetzungen

  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als ZFA oder ein gleichwertiger Abschluss
  • einjährige einschlägige Berufstätigkeit
  • eine Kursteilnahme (nicht älter als zwei Jahre) „Maßnahmen im Notfall (Herz-Lungen-Wiederbelebung)“ mit mindestens sechzehn Unterrichtsstunden
  • Nachweis über aktuelle Kenntnisse im Röntgen- und Strahlenschutz gem. § 18 a RöV
  • eine mit Erfolg absolvierten Aufnahmeprüfung, soweit diese nach Ermessen der „Zuständigen Stelle“ ein obligatorisches Zulassungskriterium darstellt

Quelle: Bundeszahnärztekammer – https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/Fachangestellte/03_ZMF_FortbildO.pdf (03.10.2022)